Brandschutztechniker

Brandschutz beginnt, bevor es brennt...

Die Stadt Ochtrup beschäftigt einen hauptamtlichen Brandschutztechniker, der im Tagesdienst am Feuerwehrgerätehaus an der Prof.-Gärtner-Straße untergebracht ist. Seine Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in unserer Stadt.

 

Als speziell ausgebildete Fachkraft kümmert sich der Brandschutztechniker um die Planung, Überwachung und Organisation von Brandschutzmaßnahmen – mit dem Ziel, Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu vermeiden, bevor ein Brand entsteht.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Brandverhütungsschauen nach § 26 BHKG NRW in besonders brandgefährdeten oder öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten),

  • die Prüfung und Abnahme technischer Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Feuerschutztüren,

  • die Überprüfung von Brandschutzplänen, Flucht- und Rettungswegplänen sowie Feuerwehrplänen,

  • sowie die Durchführung von Räumungsübungen in Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen. 

Mit seiner Arbeit unterstützt der Brandschutztechniker die Feuerwehr Ochtrup dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Risiken zu minimieren – für mehr Sicherheit in öffentlichen und privaten Gebäuden in unserer Stadt.

Brandverhütungsschauen müssen in Gebäuden durchgeführt werden, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind oder bei welchen im Falle eines Schadensfalls besonders viele Personen oder besondere Sachwerte gefährdet werden können. Brandverhütungsschauen müssen mindestens alle 6 Jahre wiederholt werden.

Hier der Link zur Rechtsgrundlage.

Nach dem mangelfreien Inbetriebsetzen einer Brandmeldeanlage, muss diese unter anderen von der Feuerwehr abgenommen werden.

Feuerwehrpläne sind ein Hilfsmittel der Feuerwehr für die Brandbekämpfung oder für Rettungsmaßnahmen. Sie enthalten allgmeine Objektinformationen, einen Übersichts- sowie Geschosspläne, Sonderpläne und weiterführende textliche Erläuterungen. Aus Gründen der Einheitlichkeit müssen diese der DIN 14095 entsprechen. Desweiteren sind diese Pläne immer auf dem aktuellen Stand zu halten, weshalb sie alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden müssen.

Die genauen Anforderungen an Feuerwehrpläne sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle, für Ochtrup ist dies der Kreis Steinfurt, oder mit der Feuerwehr abzustimmen.

Druch einem gemeinsamen Runderlass des Inneninisteriums zusammen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung im Jahr 2000 sind Schulen dazu angehlaten, mindestens zweimal pro Jahr eine Alarmprobe durchzuführen. Desweiteren ist die örtliche Feuerwehr mindestens einmal jährlich zu einer solchen Alarmprobe einzuladen.
Diese Aufgabe wird in Ochtrup ebenfalls durch den Brandschutztechniker wahrgenommen. Hierbei wird er von dem BeBa-Team unterstützt.

Dein Brandschutztechniker bei der Feuerwehr Ochtrup...

Feuerwehr Ochtrup

Stefan Nienhues

 

Gerätehaus Ochtrup
Professor-Gärtner-Straße 4
48607 Ochtrup

 

Tel.: 02553/75980 00

 

Tel.: 02553/75980 10


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