Stadt untersagt das Abbrennen von Osterfeuern

Tradition der Osterfeuer fällt dem Corona-Virus zum Opfer...

Auch die Tradition der Osterfeuer, die zum Osterfest den nächtlichen Himmel über Ochtrup  erleuchten, fällt in diesem Jahr dem Coronavirus zum Opfer. Die Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich verbietet auch die Durchführung der Osterfeuer im feierlichen Rahmen.

„Es ist sehr schade, dass die schöne Tradition der Osterfeuer in diesem Jahr unterbrochen werden muss“, sagt Bürgermeister Kai Hutzenlaub. „Aber auch hier gilt es, soziale Kontakte zum Schutz vor dem Coronavirus zu vermeiden. Und auch das Wohl der Einsatzkräfte ist zu berücksichtigen, um weiterhin für die Bevölkerung einsatzbereit zu sein.“

Schlagabraum darf bis einschließlich Mittwoch, 8.4, abgebrannt werden, und dies nur bei Tageslicht und unter Aufsicht von höchstens zwei Personen gleichzeitig. Auch hier greift das landesweit verhängte Kontaktverbot.

Zum Schutz der Tiere sollte das Brennmaterial unmittelbar vor dem Abbrennen, frühestens aber am Vorabend, umgeschichtet werden. Sicherheitsbestimmungen wie Abstand zu Wohnbebauung müssen, wie auch sonst, eingehalten werden.

Wer seinen Schlagabraum bis Mittwoch, 8.4., abbrennen möchte, muss das bis spätestens einen Tag vorher beim Ordnungsamt der Stadt Ochtrup anmelden, vorzugsweise per Mail unter ordnungsamt@ochtrup.de. Die Anmeldung wird an die Feuerwehr und die Polizei weitergeleitet.

Die Stadt Ochtrup bittet alle Beteiligten, sich an die Auflagen zu halten und führt entsprechende Kontrollen durch. Verstöße werden geahndet.

Quelle:

Ordnungsamt Stadtverwaltung Ochtrup